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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Lightning Strategy Limited LLC, auftretend unter der Marke Erdin Consulting

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln sämtliche Verträge zwischen der Lightning Strategy Limited LLC, 30 N Gould St Ste R, Sheridan, 82801 Wyoming, Vereinigte Staaten von Amerika, EIN: 61-2222592 — im Schweizer Markt auftretend unter der Marke Erdin Consulting — (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Webdesign-, Beratungs- und damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

1.2 Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschliesslich die Lightning Strategy Limited LLC. Die Bezeichnung „Erdin Consulting" stellt eine Marke und einen Auftrittsnamen im Schweizer Markt dar; sie ist keine eigenständige juristische Person.

1.3 Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4 Die Dienstleistungen des Auftragnehmers richten sich ausschliesslich an Unternehmen im Sinne von Art. 2 lit. a UWG sowie an juristische Personen. Verträge mit Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden nicht abgeschlossen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1 Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Webdesign, insbesondere die konzeptionelle Entwicklung, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites sowie die damit verbundenen Beratungsleistungen (verkaufspsychologische Optimierung, Texterstellung, Strukturierung). Auf Wunsch des Auftraggebers werden zusätzlich Hosting-, Wartungs- und Supportleistungen im Rahmen eines separaten Vertrags angeboten (siehe § 10).

2.2 Der konkrete und verbindliche Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der zwischen den Parteien abgeschlossenen Offerte. Das im Rahmen des Onboardings ausgefüllte Onboarding-Dokument (siehe § 5) dient lediglich als unverbindliche Arbeitsgrundlage zur internen Strukturierung der Umsetzung.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung. Es wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet (kein Erfolg im Sinne von Mehrumsatz, Anfragezahlen, Suchmaschinen-Rankings oder Conversion-Raten). Die Erbringung der Leistungen ist als Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR zu qualifizieren.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung von Dienstleistungen auf der Website erdin-consulting.ch und in Marketingmaterialien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

3.2 Der Auftragnehmer erstellt für den Auftraggeber eine schriftliche Offerte mit Leistungsumfang, Preis und voraussichtlicher Zeitplanung.

3.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die Offerte schriftlich (E-Mail genügt) annimmt oder eine Anzahlung gemäss § 7 leistet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu Domains und Hosting-Konten, gegebenenfalls bestehende Inhalte) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er an sämtlichen von ihm gelieferten Inhalten die erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) besitzt und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte resultieren.

4.3 Verzögert sich das Projekt durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers um mehr als dreissig (30) Kalendertage, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt zu pausieren und nach Wiederaufnahme einen angemessenen Aufschlag für den entstandenen Mehraufwand zu verrechnen.

§ 5 Onboarding, Revisionen, Abnahme

5.1 Onboarding-Gespräch

Zu Beginn des Projekts findet ein Onboarding-Gespräch von ca. 60 Minuten statt. Dabei wird gemeinsam ein Onboarding-Dokument ausgefüllt, das Anforderungen an die Website, die Zielgruppe, den gewünschten Leistungsumfang und das Design-Konzept festhält.

Das Onboarding-Dokument dient ausschliesslich als unverbindliche Arbeitsgrundlage und Orientierungshilfe für die kreative und technische Umsetzung durch den Auftragnehmer. Es stellt keine verbindliche Leistungsbeschreibung dar und begründet keine Ansprüche des Auftraggebers auf eine bestimmte Ausgestaltung der Website.

Verbindlich für den Leistungsumfang ist ausschliesslich die zwischen den Parteien abgeschlossene Offerte (nachfolgend „Scope"). Im Zweifelsfall geht die Offerte dem Onboarding-Dokument vor.

5.2 Entwicklung und Erstlieferung

Der Auftragnehmer entwickelt die Website auf Basis der Offerte und unter Berücksichtigung des Onboarding-Dokuments. Bei der konkreten gestalterischen, sprachlichen und strukturellen Umsetzung steht dem Auftragnehmer ein angemessener Gestaltungsspielraum zu. Nach Fertigstellung wird die Website dem Auftraggeber zur Erstansicht vorgelegt.

5.3 Revisionsrecht

Ab Erstlieferung hat der Auftraggeber Anspruch auf maximal zwei (2) Revisionsrunden. Das Recht auf Revisionen entsteht erst nach der Erstlieferung — nicht während der Entwicklungsphase.

Eine Revisionsrunde umfasst das Einarbeiten von konsolidiertem Feedback zu Texten, Farben, Bildauswahl, Layout-Elementen und Struktur, soweit dieses Feedback dem vereinbarten Scope entspricht. Der Auftraggeber fasst sein Feedback je Runde in einer einzigen, zusammengefassten Rückmeldung zusammen.

5.4 Was als Revision gilt und was nicht

Als Revision gelten: Anpassungen von Formulierungen, Farbwerten, Bildauswahl, Reihenfolge von Abschnitten sowie kleinere strukturelle Änderungen innerhalb bestehender Seiten.

Nicht als Revision gelten: neue Unterseiten oder Sektionen ausserhalb des Scopes, ein grundlegender Wechsel des Design-Konzepts oder der Zielgruppenansprache, Integrationen von Drittanbieter-Tools, die nicht in der Offerte vereinbart wurden, sowie Leistungen, die einen wesentlich veränderten Scope voraussetzen. Solche Mehrleistungen werden separat offertiert und verrechnet.

5.5 Abnahme und Live-Schaltung

Nach Abschluss der Revisionen stellt der Auftragnehmer die Website zur Abnahme bereit. Die Live-Schaltung erfolgt ausschliesslich nach ausdrücklicher schriftlicher Freigabe des Auftraggebers (E-Mail genügt).

Reagiert der Auftraggeber auf eine Abnahme-Anfrage nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen, gilt die Website als genehmigt. Der Auftragnehmer setzt vor Ablauf dieser Frist eine schriftliche Erinnerung ab.

5.6 Keine Revisionen nach Live-Schaltung

Mit der Freigabe und Live-Schaltung sind sämtliche inbegriffenen Revisionsleistungen abgeschlossen. Nachträgliche Änderungen nach Live-Schaltung werden separat offertiert, sofern kein laufender Hosting-, Wartungs- und Supportvertrag besteht, der diese Leistungen abdeckt.

§ 6 Mehrleistungen und Zusatzaufträge

6.1 Wünscht der Auftraggeber Leistungen, die über den in der Offerte vereinbarten Scope hinausgehen, erstellt der Auftragnehmer eine separate Offerte. Mit der Mehrleistung wird erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber begonnen.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern in der Offerte nicht anders ausgewiesen.

7.2 Die Preise verstehen sich exklusive allfälliger Steuern. Der Auftragnehmer ist derzeit nicht im Schweizer Mehrwertsteuerregister eingetragen.

7.3 Sofern in der Offerte nicht anders vereinbart, gilt für den Webdesign-Auftrag folgendes Zahlungsmodell:

  • 50 % bei Auftragserteilung (Anzahlung)
  • 50 % nach Abnahme und vor Live-Schaltung der Website

Hosting-, Wartungs- und Supportleistungen werden gemäss separater Vereinbarung verrechnet (in der Regel monatlich oder jährlich im Voraus).

7.4 Rechnungen werden elektronisch zugestellt und sind innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

7.5 Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd. bzw. Stripe, Inc.). Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit dieser Zahlungsabwicklung einverstanden. Allfällige durch den Zahlungsdienstleister verursachte Gebühren bei Rückbuchungen oder Chargebacks gehen zulasten des Auftraggebers, sofern diese durch ihn veranlasst wurden.

7.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. (Art. 104 OR) sowie Mahngebühren von CHF 30.– pro Mahnung zu erheben. Der Auftragnehmer ist überdies berechtigt, laufende Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang zu unterbrechen sowie bei Zahlungsverzug von mehr als dreissig (30) Tagen Hosting-, Wartungs- und Supportleistungen vorübergehend einzustellen.

7.7 Eine Verrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8 Liefer- und Leistungsfristen

8.1 Die in der Offerte genannten Termine sind Richtwerte und keine Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

8.2 Verzögerungen, die durch den Auftraggeber (insbesondere durch verspätete Mitwirkung gemäss § 4) oder durch höhere Gewalt verursacht werden, verlängern die Leistungsfristen entsprechend.

§ 9 Rechte an der Website, Nutzungsrechte und Asset-Übergabe

9.1 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber das nicht-exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der für ihn erstellten Website für seine eigenen geschäftlichen Zwecke.

9.2 Asset-Übergabe — ohne Hosting-, Wartungs- und Supportvertrag

Besteht zwischen den Parteien kein Hosting-, Wartungs- und Supportvertrag, übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber spätestens mit Live-Schaltung — soweit technisch möglich und übertragbar — die für den eigenständigen Betrieb der Website erforderlichen Materialien, insbesondere:

  • Eine Sicherungskopie (Export/Backup) der Website-Inhalte und -Konfiguration in einem gängigen Format, soweit das eingesetzte System dies technisch unterstützt
  • Inhaberschaft an oder Auth-Code für die Domain
  • Zugangsdaten zu Konten, die ausschliesslich für den Auftraggeber eingerichtet wurden und auf dessen Namen lauten
  • Eine Liste der eingesetzten Drittanbieter-Dienste sowie der gewählten technischen Lösung, soweit dies für die Weiterführung relevant ist

Nicht Bestandteil der Asset-Übergabe sind Zugangsdaten zu Plattformen, Builder-Accounts, Hosting-Konten oder weiteren technischen Ressourcen, die vom Auftragnehmer projektübergreifend für mehrere Kunden genutzt werden (Multi-Tenant-Konten). In solchen Fällen erfolgt die Übergabe ausschliesslich in Form eines Exports der Website-Inhalte; die Weiterführung der Website auf einer neuen Plattform ist Sache des Auftraggebers.

Mit dieser Übergabe bestätigt der Auftraggeber, dass er die für die Weiterführung der Website erforderlichen Materialien erhalten hat.

9.3 Asset-Verwaltung — bei Hosting-, Wartungs- und Supportvertrag

Besteht zwischen den Parteien ein Hosting-, Wartungs- und Supportvertrag, verwaltet der Auftragnehmer die für den Betrieb der Website erforderlichen Konten, Zugangsdaten und technischen Ressourcen während der Vertragslaufzeit eigenverantwortlich. Eine vollständige Übergabe sämtlicher Zugangsdaten an den Auftraggeber findet in diesem Fall nicht automatisch mit Live-Schaltung statt.

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf schriftliche Anfrage zur Verfügung:

  • Eine Sicherungskopie (Export/Backup) der Website-Inhalte, soweit technisch möglich, in der Regel einmal pro Kalenderjahr unentgeltlich; weitere Backup-Anfragen können nach Aufwand verrechnet werden
  • Bestätigung der Inhaberschaft an Domains und gegebenenfalls Auth-Codes für Domain-Transfers

Die Übergabe weiterer Materialien erfolgt erst bei Beendigung des Hosting-, Wartungs- und Supportvertrags gemäss § 10.4.

9.4 Referenzrecht

Der Auftragnehmer behält das Recht, die für den Auftraggeber erstellte Website in seinem Portfolio zu zeigen, in Marketingmaterialien zu erwähnen und als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber dies nicht schriftlich untersagt.

9.5 Eigentumsvorbehalt vor vollständiger Zahlung

Vor vollständiger Zahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer; eine Nutzung der Website durch den Auftraggeber ist in diesem Zeitraum nicht gestattet.

9.6 Vorbehaltene Rechte des Auftragnehmers

An Konzepten, Methoden, Vorlagen, Quelltexten und Tools, die der Auftragnehmer projektübergreifend einsetzt, erhält der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Diese verbleiben ausschliesslich beim Auftragnehmer.

9.7 Drittanbieter-Lizenzen

Lizenzen für eingesetzte Drittanbieter-Software, Schriftarten, Bilder oder Plug-ins werden — soweit nicht anders vereinbart — vom Auftraggeber selbst lizenziert. Die jeweiligen Bedingungen werden in der Offerte oder einer separaten Vereinbarung geregelt.

§ 10 Hosting, Wartung und Support

10.1 Standardmodell

Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber im Regelfall einen separaten Hosting-, Wartungs- und Supportvertrag an, der zusätzlich zum Webdesign-Auftrag abgeschlossen wird. Umfang, Vergütung und Laufzeit dieses Vertrags werden in der Offerte oder in einer separaten Vereinbarung individuell geregelt.

10.2 Inhaberschaft technischer Konten

Im Rahmen des Hosting-, Wartungs- und Supportvertrags kann der Auftragnehmer Hosting-Konten, Domain-Registrierungen oder weitere technische Dienste auf eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers einrichten. Die konkrete Ausgestaltung wird im Einzelfall im Hosting-, Wartungs- und Supportvertrag festgehalten.

10.3 Kündigung

Hosting-, Wartungs- und Supportverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von dreissig (30) Kalendertagen auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern in der Einzelvereinbarung keine abweichende Frist vereinbart wurde. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden bei ordentlicher Kündigung pro rata zurückerstattet.

10.4 Asset-Übergabe bei Beendigung des Hosting-, Wartungs- und Supportvertrags

Bei Beendigung eines Hosting-, Wartungs- und Supportvertrags übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb der Kündigungsfrist eine Migrations-Hilfe, bestehend aus den in § 9.2 genannten Materialien — beschränkt auf das, was technisch möglich und übertragbar ist.

Ausdrücklich ausgeschlossen von der Übergabe sind:

  • Zugangsdaten zu Plattformen, Builder-Accounts oder Hosting-Konten, die vom Auftragnehmer projektübergreifend für mehrere Kunden genutzt werden (Multi-Tenant-Umgebungen wie Agentur-Hosting-Accounts oder White-Label-Plattformen)
  • Tools, Vorlagen, Skripte oder Konfigurationen, die der Auftragnehmer in seiner Geschäftstätigkeit projektübergreifend einsetzt
  • Eine bestimmte Form, ein bestimmtes Format oder eine bestimmte technische Aufbereitung der übergebenen Inhalte, sofern dies in der Einzelvereinbarung nicht ausdrücklich anders geregelt ist

In Multi-Tenant-Konstellationen erfolgt die Übergabe ausschliesslich in Form eines Exports der Website-Inhalte (Texte, Bilder, Struktur) sowie der Domain-Inhaberschaft. Die Einrichtung der Website auf einer neuen Plattform ist Sache des Auftraggebers oder eines von ihm beauftragten Drittanbieters.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass die übergebenen Inhalte ohne weiteren Aufwand auf einer anderen Plattform betrieben werden können.

10.5 Leistungsumfang

Hosting, Domain-Registrierung, technischer Unterhalt und laufende Wartung sind nicht Bestandteil des Webdesign-Auftrags, sondern werden ausschliesslich im Rahmen des separaten Hosting-, Wartungs- und Supportvertrags erbracht.

§ 11 Gewährleistung

11.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Website zum Zeitpunkt der Live-Schaltung den in der Offerte vereinbarten Spezifikationen entspricht und auf den gängigen Browserversionen (Chrome, Safari, Firefox, Edge — jeweils in den zwei zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellsten Versionen) funktionsfähig dargestellt wird. Die Anpassung an spätere Browser-Versionen erfolgt im Rahmen eines bestehenden Hosting-, Wartungs- und Supportvertrags; ohne einen solchen Vertrag besteht keine Pflicht zur Anpassung an nachträgliche Versionsänderungen.

11.2 Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von dreissig (30) Kalendertagen ab Live-Schaltung, schriftlich und in nachvollziehbarer Form (Beschreibung des Fehlers, betroffene Seite, verwendeter Browser) zu rügen. Verspätet gerügte Mängel gelten als genehmigt.

11.3 Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt zunächst Nachbesserung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen. Eine Wandlung (Rückabwicklung) ist ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht so gravierend ist, dass die Website für den vereinbarten Zweck unbrauchbar bleibt.

11.4 Keine Mängel sind insbesondere: subjektive Geschmacksunterschiede nach erfolgter Abnahme, Probleme aufgrund nachträglicher Änderungen durch Dritte, Probleme aufgrund von Drittanbieter-Diensten ausserhalb der Kontrolle des Auftragnehmers (Hosting-Ausfälle Dritter, API-Änderungen, Browser-Updates) sowie unzureichende eigene Inhalte des Auftraggebers.

§ 12 Haftung

12.1 Der Auftragnehmer haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt.

12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist in jedem Fall beschränkt auf die Höhe des für das betreffende Projekt vereinbarten Honorars; bei Hosting-, Wartungs- und Supportleistungen beschränkt auf die in den letzten zwölf (12) Monaten unter dem entsprechenden Vertrag bezahlten Beträge.

12.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Anfragen, Reputationsschäden, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

12.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Drittanbieter (insbesondere Hosting-Provider, Zahlungsdienstleister, Domain-Registrare, eingebundene APIs) verursacht werden. Eine Verfügbarkeitsgarantie für Hosting-Leistungen wird nicht gewährt, sofern in der Einzelvereinbarung nicht ausdrücklich anders geregelt.

12.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach zwingendem Recht.

§ 13 Vertraulichkeit

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei (insbesondere Geschäftsstrategien, Kundendaten, finanzielle Verhältnisse, technische Informationen) vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

13.2 Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort, solange die Informationen nicht offenkundig sind.

13.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Leistungserbringung Subunternehmer (z.B. Texter, Designer, Entwickler) einzusetzen und diesen die für die Leistung erforderlichen Informationen weiterzugeben, sofern diese ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§ 14 Datenschutz

14.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Einklang mit dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) sowie, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

14.2 Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.

§ 15 Vertragsdauer, Kündigung und Geschäftsaufgabe

15.1 Der Webdesign-Vertrag und ein allfälliger Hosting-, Wartungs- und Supportvertrag sind rechtlich voneinander unabhängige Vertragsverhältnisse. Die Beendigung des einen Vertrags lässt das andere Vertragsverhältnis grundsätzlich unberührt.

15.2 Der Webdesign-Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, der Zahlung des vereinbarten Honorars und — bei Konstellationen ohne Hosting-, Wartungs- und Supportvertrag — der Übergabe der Assets gemäss § 9.2. Mit Erfüllung dieser Verpflichtungen ist die Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers vollständig erfüllt.

15.3 Allfällige Hosting-, Wartungs- und Supportverträge enden gemäss den dort vereinbarten Kündigungsfristen oder gemäss § 10.3.

15.4 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit ausserordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung wiederholt verletzt.

15.5 Bei Kündigung des Webdesign-Vertrags durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf das Honorar für bereits erbrachte Leistungen sowie auf Ersatz für nachweisbar entstandenen Schaden, mindestens jedoch auf 50 % des vereinbarten Gesamthonorars.

15.6 Bei Kündigung durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund, der vom Auftraggeber zu vertreten ist, gilt dieselbe Regelung.

15.7 Geschäftsaufgabe und Einstellung der Geschäftstätigkeit

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Geschäftstätigkeit jederzeit ganz oder teilweise einzustellen oder seine Marktstrategie zu ändern. Bereits erfüllte Webdesign-Aufträge bleiben hiervon unberührt — sofern eine Asset-Übergabe gemäss § 9.2 bereits stattgefunden hat, besitzt der Auftraggeber sämtliche für den eigenständigen Weiterbetrieb seiner Website erforderlichen Zugangsdaten und Materialien.

Im Falle der Einstellung laufender Hosting-, Wartungs- und Supportleistungen gilt § 17.

Über die Pflicht zur Asset-Übergabe gemäss § 9.2 sowie zur Einhaltung der Übergangsfrist gemäss § 17 hinaus bestehen bei einer Geschäftsaufgabe keine weiteren Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer — insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn, Migrationsaufwand zu einem Drittanbieter, Ausfallzeiten oder Folgeschäden jeglicher Art. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadensverursachung.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

16.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16.3 Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung — unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen, die zu einem anderen Recht führen würden.

16.4 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich, Schweiz. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Sitz zu verklagen.

§ 17 Einstellung von Hosting-, Wartungs- und Supportleistungen

17.1 Ankündigung

Beabsichtigt der Auftragnehmer, Hosting-, Wartungs- oder Supportleistungen einzustellen — sei es im Rahmen einer ordentlichen Kündigung, einer Geschäftsaufgabe, einer Strategieänderung oder aus jedem anderen Grund — kündigt er dies dem Auftraggeber mindestens sechzig (60) Kalendertage vor dem geplanten Einstellungsdatum schriftlich an, soweit dies organisatorisch möglich ist.

17.2 Migrationsunterstützung im Rahmen des Möglichen

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Migration auf einen Drittanbieter im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren unterstützen. Diese Unterstützung erfolgt nach freiem Ermessen des Auftragnehmers und ohne verbindliche Zusicherung von Umfang, Inhalt, Form oder Zeitrahmen.

Soweit technisch möglich, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Sicherungskopie (Export/Backup) der Website-Inhalte sowie verfügbare Zugangsdaten bereit. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Mitwirkung an der Migration — insbesondere zur Beratung, zur Einrichtung beim neuen Anbieter, zur Datenkonvertierung oder zur Beantwortung technischer Fragen — besteht nicht.

17.3 Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig einen geeigneten Drittanbieter zu wählen, die erforderlichen Verträge selbst abzuschliessen und die technische Umsetzung der Migration zu organisieren. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Form, Reihenfolge oder Geschwindigkeit der Migrationsunterstützung durch den Auftragnehmer.

17.4 Erstattung von Vorauszahlungen

Bereits geleistete Vorauszahlungen für Hosting-, Wartungs- oder Supportleistungen werden bei einer vom Auftragnehmer veranlassten Einstellung pro rata für den nicht genutzten Zeitraum zurückerstattet.

17.5 Umfassende Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Einstellung von Hosting-, Wartungs- oder Supportleistungen sowie mit einer allfälligen Migration keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Insbesondere ausgeschlossen sind Ansprüche auf:

  • Weiterbetrieb der Website oder einzelner Funktionen
  • Schadensersatz für Ausfallzeiten während oder nach der Migration
  • entgangenen Gewinn, ausgebliebene Anfragen oder Umsatzeinbussen
  • Reputationsschäden
  • Migrationsaufwand, externe Dienstleisterkosten oder eigene Aufwendungen des Auftraggebers
  • Folgeschäden und mittelbare Schäden jeglicher Art

Mit Ablauf der Übergangsfrist gemäss Ziffer 17.1 ist der Auftragnehmer von sämtlichen weiteren Verpflichtungen im Zusammenhang mit den eingestellten Diensten entbunden, unabhängig davon, ob die Migration zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen ist oder nicht.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadensverursachung sowie nicht bei Ansprüchen nach zwingendem Recht.

17.6 Höhere Gewalt und unverschuldete Unmöglichkeit

Bei plötzlicher unverschuldeter Unmöglichkeit der Leistungserbringung (z.B. Insolvenz von Drittanbietern, behördliche Anordnungen, technische Ausfälle, höhere Gewalt) entfällt die Pflicht zur Einhaltung der Frist gemäss Ziffer 17.1 sowie zur Migrationsunterstützung gemäss Ziffer 17.2 vollständig oder teilweise. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in einem solchen Fall lediglich nach Möglichkeit informieren. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.